Ein Pauschalreisender, der nach Ankunft im Hotel ca. vier Stunden warten muss, bis ihm der Zimmerschlüssel ausgehändigt wird, hat keinen Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Das Amtsgericht Duisburg wies die Klage mit der Begründung ab, dass der An- und Abreisetag bei Pauschalreisen rechtlich gesehen nicht zur Erholung dient und Urlauber solche Unannehmlichkeiten daher in Kauf nehmen müssen.
Urteil des AG Duisburg vom 08.04.2003
73 C 166/03
Pressemitteilung
Urteil des AG Duisburg vom 08.04.2003
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