Vergessene Visa

Kann eine Reise nicht angetreten werden, weil es der Reiseveranstalter unterlassen hat, für Pauschalurlauber die erforderlichen Visa zu besorgen, muß er zwei Drittel des Reisepreises zurückzahlen; ein Drittel müssen die Urlauber selbst tragen, da auch sie hätten 'aufpassen' müssen.



Amtsgericht Frankfurt am Main; Az.: 30 C 1294/97-47

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Korinna Panhans
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