Urheberrechtsschutz bei Fotografie eines Bauwerks (Hundertwasserhaus)

Das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk durch ein Lichtbild zu vervielfältigen, umfasst nur Fotografien, die von einem für das Publikum allgemein zugänglichen Ort aus aufgenommen worden sind. Ein Urheberrechtsverstoß kann auch darin liegen, dass das auf der geschützten Fotografie abgebildete Objekt nachgestellt und auf dieselbe Weise fotografiert wird.

Urteil des BGH vom 05.06.2003
1 ZR 192/00
NJW Heft 47/2003, Seite VIII

Urteil des BGH vom 05.06.2003

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