Unzulässige Ablehnung eines Nachfolgepächters ohne sachlichen Grund

Wurde einem Pächter vertraglich zugesichert, dass er bei Stellung eines dem Verpächter "genehmen" Nachfolgepächters vorzeitig aus dem Pachtvertrag ausscheiden kann, darf der Verpächter den vorgeschlagenen Nachpächter nicht allein deshalb ablehnen, weil er Ausländer ist. Die Ablehnung erfordert vielmehr sachliche Gründe.

Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 31.05.2000
9 U 71/99

MDR 2000, 1005

Rechtsanwälte
für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht in Deutschland

Bernhard Lohaus
Bernhard Lohaus
45894 Gelsenkirchen
Michael Trenkle
Michael Trenkle
79098 Freiburg
Rehfeld, Kaitschick & Frischmuth
Thomas Klein
Thomas Klein
68161 Mannheim