Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eines Onlineanbieters werden dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer die Klausel nicht zwingend beim Vertragsschluss im Internet zur Kenntnis nehmen muss, sondern im Rahmen der Onlinebuchung nur zufällig auf die betreffende Passage der Bestimmungen stoßen kann.
Eine Klausel in Online-AGB ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam, wenn dabei nicht hinreichend deutlich wird, was nach ihrem Regelungsgehalt eigentlich genau gelten soll und die Bestimmung sprachlich so verschachtelt und gedanklich so schwer nachvollziehbar ist, dass sie für einen aufmerksamen und sorgfältigen Vertragspartner nicht verständlich ist.
Urteil des LG Köln vom 29.01.2003
26 O 33/02
JurPC Web-Dok. 256/2003, Abs. 1-34
Urteil des LG Köln vom 29.01.2003
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