Unwirksame Einwilligung in Operation

Eine wirksame Einwilligung eines Patienten liegt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dann nicht vor, wenn ihm die schriftliche Einwilligungserklärung erst auf dem Weg zum Operationssaal nach Verabreichen einer Beruhigungsspritze zur Unterschrift vorgelegt wurde, obwohl für die Erteilung der Einwilligung mehrere Tage Zeit gewesen wäre.

BGH vom 17.02.1998; Az.: VI ZR 42/97

Rechtsanwälte
für Medizinrecht in Deutschland

Muras und Gärmer
Muras und Gärmer
21073 Hamburg
Hubertus Hempfling-von Schachtmeyer
Kanzlei Bürger-Frings
Kreker Ritter Spreter
Kreker Ritter Spreter
65187 Wiesbaden