Unterlassene Hilfeleistung bei fremdenfeindlicher Tat

Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Verurteilung von vier Taxifahrern, die vor einem Bahnhof einen offensichtlich fremdenfeindlichen Angriff von mehreren Skinheads auf einen dunkelhäutigen Studenten beobachtet hatten. Die gewalttätigen Jugendlichen beschimpften den Ausländer, schlugen ihn mit Fäusten und traten sogar noch auf den am Boden Liegenden ein. Gleichwohl rief keiner der Taxifahrer über Handy oder Funk die Polizei. Wegen unterlassener Hilfeleistung verhängte das Gericht Haftstrafen auf Bewährung.

Beschluss des OLG Brandenburg vom 09.11.2001,2 Ss 71/00,NJW Heft 51/2001, Seite XLII

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