Eine sorgeberechtigte Mutter ist auch dann berechtigt, für ihre Kinder Unterhalt bei ihrem Ehemann gerichtlich geltend zu machen, wenn die Sozialhilfe die Höhe des Kindesunterhalts sogar übersteigt.
Das Oberlandesgericht Koblenz wies darauf hin, dass die Möglichkeit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in derartigen Fällen auch den Zweck erfüllt, die Belastung der Sozialhilfeträger durch die gerichtliche Geltendmachung übergegangener Unterhaltsansprüche zu vermindern.
Beschluß des OLG Koblenz vom 12.05.1997
11 WF 207/97
FamRZ 1998, 246
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