Zwei Frauen gingen im Stadtpark mit ihren Hunden spazieren. Die eine ließ ihren Dackel frei laufen, die andere hatte einen Rottweiler an der Leine. Der Dackel wagte es, seinen viel größeren Artgenossen anzubellen. Der Rottweiler ging daraufhin auf den Dackel los und stieß dabei dessen Frauchen um. Dies hatte Folgen: Die Halterin des Dackels zog sich durch den Sturz einen Lendenwirbelbruch mit Langzeitfolgen zu.
Das OLG Hamm sprach der verletzten Frau für Behandlungskosten und Schmerzensgeld über DM 30.000 zu. Wegen der Folgeschäden erhielt sie noch eine monatliche Rente von DM 206,40.
Die Richter sahen in der Tatsache, daß die Halterin des Rottweilers nicht in der Lage war, den an der Leine zerrenden Rottweiler zurückzuhalten, als einzige Ursache für den Unfall an. Daß der Dackel den Rottweiler so frech angebellt hatte, sahen sie nicht als Mitverschulden der verletzten Frau an.
OLG Hamm vom 21.02.1994; Az.: 6 U 225/92
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