Vergibt der Geschäftsführer einer Immobiliengesellschaft an eine ausländische Familie einen Kredit ohne ausreichende Sicherheiten, obwohl laut Gesellschafterabsprache Kredite nur bei Sicherung durch Grundpfandrechte vergeben werden dürfen, so haftet er der Gesellschaft für den entstandenen Schaden, wenn der Kreditnehmer zur Rückzahlung nicht in der Lage ist.
Urteil des LG Köln vom 20.03.1998
87 O 148/97
NJW-RR 2000, 1056
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