Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Meisterschule

Ein Arbeitnehmer steht auch auf dem Weg zur Meisterschule, wo er einen Vorbereitungskurs für die Meisterprüfung besucht, unter dem Schutz der Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz entfällt nicht deshalb, weil der Arbeitnehmer den Unfall durch riskantes überholen in einer unübersichtlichen Kurve selbst verschuldet hat und deswegen rechtskräftig wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt wurde.

Urteil des BSG vom 19.12.2000; Az.: B 2 U 45/99

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