Auch ein Zeckenbiss stellt eine Unfallverletzung dar. Während einer dadurch ausgelösten Borreliose-Erkrankung hat der Unfallversicherte daher einen Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Die Versicherung kann sich in einem derartigen Fall nicht auf das Vorliegen einer nicht versicherten Infektion berufen.
Urteil des AG Dortmund 22.08.2003
128 C 5745/03
NJW Heft 50/2003, Seite XII
Urteil des AG Dortmund 22.08.2003
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