Unfallschaden als Werbungskosten

Erleidet ein Selbstständiger oder ein Unternehmer durch einen Unfall mit seinem Firmenwagen einen Schaden, kann er die Kosten steuermindernd als Betriebsausgaben geltend machen. Daran ändert auch nichts, wenn er den Unfall selbst verschuldet hat und im konkreten Fall sogar wegen fahrlässiger Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers rechtskräftig verurteilt wurde. Entscheidend für die Steuerminderung ist allein, ob die Kosten beruflich veranlasst sind oder nicht.
Hinweis: Nicht abzugsfähig sind hingegen die aus dem Unfallereignis resultierenden Geldstrafen oder Geldbußen wegen verkehrswidrigen Verhaltens.

Urteil des FG Düsseldorf; Az.: 9 K 4215 E

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