Unfall im Hallenbad

Jeder Benutzer eines Schwimmbades bzw. des Nässebereichs einer Sauna muss wissen, dass auf dem Fliesenboden häufig Wasser steht. Er kann und muss sich auf die dadurch erhöhte Rutschgefahr einstellen. Danach ist der Betreiber eines Hallenbades nicht verpflichtet, zusätzliche Vorkehrungen zu treffen, die das Entstehen von Wasserpfützen auf dem Fliesenboden verhindern.

OLG Celle vom 03.02.1999; Az.: 9 U 249/98

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Claudia Wedemeyer
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Manuela Melegari
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