Auf bekanntermassen 'heissem Pflaster' flanierte spätabends eine deutsche Touristin in den Strassen von Atlantic City / USA. Prompt wurde sie ihres sichtbar getragenen Schmucks und ihrer Pelzjacke beraubt. Wert insgesamt: 170.000 DM.
Nach Deutschland zurückgekehrt, meldete sie den Schaden ihrer Schmuck- und Pelzsachenversicherung. Die Versicherungsgesellschaft lehnte die Zahlung ab.
Die Versicherung muss nach einem Urteil des OLG Nürnberg nicht zahlen. Grund: Die offenbar schwerreiche Dame habe den überfall grobfahrlässig herbeigeführt, weil sie ihren Reichtum zu so später Stunde offen zur Schau stellte.
Urteil des OLG Nürnberg
DM Heft 9/95, S. 124
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