Zieht sich ein Fahrgast bei einem Sturz aus einem Fahrbetrieb (hier Kettenkarussell) Verletzungen zu, so trägt er bei einer Schadensersatzklage die volle Beweislast dafür, dass ein schuldhaftes und rechtswidriges Verhalten des Schaustellers oder dessen Personal Ursache des Unfalls war. Ist der Unfallhergang nicht zu klären, geht der verletzte Fahrgast leer aus.
Urteil des OLG Hamm vom 15.06.2000; Az.: 6 U 248/99
Rechtsanwälte
für Sozialrecht in Deutschland