Es kann vom Reiseveranstalter nicht verlangt werden, dass alle Wege in einer von ihm angebotenen Hotelanlage bei jeder Witterung völlig gefahrlos sind. Auf Gefahren, die geradezu ins Auge springen (hier sichtbarer Wechsel des Bodenbelages), muss nicht noch durch zusätzliche Warntafeln hingewiesen werden. "br/>Beschluss des OLG Köln vom 30.07.2003
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