Steuerliche Behandlung von Unfallversicherungen

Nach einem Erlass des Bundesfinanzministeriums sind freiwillige Unfallversicherungen von Arbeitnehmern steuerlich wie folgt zu behandeln:

Aufwendungen für eine Unfallversicherung, die ausschließlich Unfälle im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit abdeckt, sind Werbungskosten. Prämienzahlungen für rein private Unfallrisiken können als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Prämien für Unfallversicherungen, die beide Risiken abdecken, sind anteilig Werbungskosten und Sonderausgaben. Kann die Versicherung keine Angaben zu dem privaten und beruflichen Anteil machen, können die Anteile auf jeweils 50 % des Gesamtbetrages geschätzt werden.

Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 18.02.1997
IV B 6 S 2332

BStBl I 1997, 278

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