Sozialhilfe, Kosten für Klassenfahrt

Eltern, die für sich und ihre Kinder vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, haben häufig Probleme, die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten ihrer Kinder aufzubringen.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, daß derartige Kosten nicht mit den Regelsatzleistungen der Sozialhilfe abgegolten sind. Dies bedeutet, daß das Sozialamt auf Antrag die notwendigen Kosten als einmalige Leistung zu erstatten hat.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.02.1995
5 C 2/93

FamRZ 1995, 802

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