Eine Waschmaschine gehört nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts als notwendige hauswirtschaftliche Hilfe heute auch in Einpersonenhaushalten zum notwendigen Lebensunterhalt. Ein Sozialhilfeempfänger kann daher für deren Beschaffung eine einmalige Sozialhilfeleistung beanspruchen.
Urteil des BVerwG vom 01.10.1998
5 C 19/97
NJW 1999, 664
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