Sozialamt zahlt Waschmaschine

Eine Waschmaschine gehört nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts als notwendige hauswirtschaftliche Hilfe heute auch in Einpersonenhaushalten zum notwendigen Lebensunterhalt. Ein Sozialhilfeempfänger kann daher für deren Beschaffung eine einmalige Sozialhilfeleistung beanspruchen.

Urteil des BVerwG vom 01.10.1998
5 C 19/97

NJW 1999, 664

Rechtsanwälte
für Sozialrecht in Deutschland

Iris Koppmann
Iris Koppmann
50667 Köln
Ulrich Kraus
Ulrich Kraus
97072 Würzburg
Staab & Kollegen
Staab & Kollegen
66111 Saarbrücken
Leitzke & Sumpf
Leitzke & Sumpf
38440 Wolfsburg