Zwei Wochen, nachdem sich ein Liebespaar kennengelernt hatte, glich der Mann das mit 20.000 DM überzogene Girokonto seiner Freundin aus und bezahlte weitere Schulden für sie. Als die Beziehung scheiterte, verlangte er das Geld von seiner früheren Partnerin zurück. Diese meinte, es habe eine Schenkung vorgelegen.
Das Oberlandesgericht Koblenz ließ keinen Zweifel daran, daß jemand bei einer erst zwei Monate bestehenden Liebesbeziehung seinem Partner nicht einen Betrag in dieser Größenordnung schenkt. Vielmehr sprach alles dafür, daß der Mann seiner damaligen Freundin lediglich aus einer momentanen Notlage helfen und das Geld zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückhaben wollte. Jedenfalls konnte die Freundin in dieser Situation redlicherweise nicht davon ausgehen, daß eine solche Zuwendung auf Dauer bei ihr bleiben sollte. Sie wurde verurteilt, die von ihrem Freund zur Schuldentilgung aufgewendeten Zahlungen an diesen zurückzuzahlen.
Urteil des OLG Koblenz vom 23.10.1997
11 U 1279/98
NJW-RR 1998, 1516
Rechtsanwälte
für Handelsrecht & Wirtschaftsrecht in Deutschland