Beim Scheitern eines Grundstücksverkaufs, weil der Käufer trotz notariellem Kaufvertrag den Kaufpreis nicht bezahlt, kann der Verkäufer alternativ zur Klage auf Kaufpreiszahlung aus dem Vertrag auch nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen (§326 Bürgerliches Gesetzbuch).
Der vom Käufer zu zahlende Schadensersatz kann dann aber nicht die Höhe des Kaufpreises erreichen, da es sich nicht mehr um das ursprüngliche vertragliche Austauschverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer handelt und der Verkäufer diesen auch nicht wiederherstellen kann, indem er sich einmal für den Schadensersatz entschieden hat.
BGH AZ V ZR 190/98
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