Hat der Verkäufer einer Altbaueigentumswohnung vertraglich den Anbau eines Außenfahrstuhls zugesagt, der dann aber nicht durchgeführt wurde, stehen dem Käufer Schadensersatzansprüche in Höhe des geschätzten Minderwerts der Wohnung zu.
Urteil des BGH vom 08.12.2000; Az.: V ZR 484/99
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