Fordert ein Reisender den Reiseveranstalter vier Tage vor Reisebeginn zur Zusendung der Reiseunterlagen auf und erklärt dieser daraufhin ohne weitere Erklärung die "kostenlose Stornierung' des Reisevertrages, ist der Veranstalter nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf nicht nur zur Rückzahlung des Reisepreises bzw. der Anzahlung verpflichtet, sondern hat seinem Kunden auch Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu leisten.
Urteil des LG Düsseldorf vom 16.05.2003
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