Schadensersatz bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages

In einem notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung war ausdrücklich geregelt, dass der Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages kommt. Als der Verkäufer den Herstellungstermin nicht einhielt, trat der Käufer vom Vertrag zurück und nahm den Verkäufer auf Schadensersatz in Anspruch. Im darauf folgenden Prozess stritten die Parteien über die Höhe der vom Verkäufer zu leistenden Zahlung. Hierzu stellte der Bundesgerichtshof folgende Grundsätze auf:
Der Käufer ist bei seiner Schadensberechnung nicht berechtigt, einzelne Schadenspositionen herauszugreifen und gesondert ohne Berücksichtigung anderer, für die Vermögensentwicklung bedeutsamer Umstände als Nichterfüllungsschaden geltend zu machen. Dabei ist die Vermögenssituation bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung der tatsächlichen Vermögensentwicklung gegenüberzustellen. Nur die Differenz hieraus kann der Käufer sodann als Schaden verlangen.
Dementsprechend musste der Verkäufer dem Käufer den entstandenen steuerlichen Schaden und die Anwaltskosten erstatten. Hiervon musste sich der Erwerber jedoch die ersparten Finanzierungskosten abziehen lassen, da diese auch bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung angefallen wären.

Urteil des BGH vom 24.09.1999
5 ZR 71/99

Hausbesitzer Zeitung Heft 13/2000, Seite 17

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