Rücktransport bei einem Unfall im Ausland

Im Urlaub sind wir häufig in Griechenland, Italien oder Spanien mit dem Auto unterwegs. Würde sich nun ein Unfall ereignen, bei dem einer von uns erheblich verletzt würde, dass ein Rücktransport per Flugzeug notwendig wäre, käme dann eigentlich die gesetzliche Krankenkasse für derartige Kosten auf?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Kosten einen Rettungsfluges aus dem Ausland zu tragen. Dies gilt auch unabhängig von anderen europäischen Vorschriften, was das Bundessozialgericht vor wenigen Monaten in einer Entscheidung bestätigt hat. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Bei einem Verkehrsunfall auf der griechischen Insel Samos hatte eine lediglich gesetzlich krankenversicherte Urlauberin einen Schädelbruch erlitten. Im Rahmen der ersten Behandlung in einem Athener Krankenhaus traten Sprachstörungen auf. Die dortigen ärzte empfahlen den sofortigen Rettungsflug nach Deutschland. Es entstanden Kosten von rund 31.000 Mark für den Rückflug. Im anschließenden Sozialgerichtsverfahren lehnte das Bundessozialgericht einen Kostenerstattungsanspruch ab. Nicht nur wegen solcher hohen Rückflugkosten, sondern auch wegen etwaiger nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckter Arzt- oder Krankenhauskosten empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung.

Mannheimer Morgen 23./24. Oktober 1999

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