Richtig reklamieren

Zur Wahrung ihrer Ansprüche müssen Reisende am Urlaubsort festgestellte Mängel beim Veranstalter (möglichst schriftlich) rügen. Nicht ausreichend ist es, wenn sie sich nur beim Hotelmanagement über die Unzulänglichkeiten beschweren.

Urteil des AG München

Rechtsanwälte
für Verkehrsrecht in Deutschland

Andreas Suhr
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Dominik Pichler
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Gaubitz &  Klingsporn
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Thomas Urban
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