Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein USA-Tourist von einer für den November 2001 gebuchten Flugreise nach New York, bei der auch eine Besichtigung des World Trade Centers vorgesehen war, wegen der Ereignisse vom 11. September zurücktreten konnte. Das Gericht sah in den "flächendeckenden bürgerkriegsähnlichen Zuständen" nach dem Terrorakt den Tatbestand der höheren Gewalt erfüllt und verurteilte den Reiseveranstalter zur Rückzahlung der bereits vor dem tragischen Anschlag geleisteten Anzahlung des Kunden.
Urteil des LG Frankfurt/Main
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