Besitzt das für eine Urlaubsreise im Hochsommer gebuchte Hotelzimmer keinen Balkon, obwohl dies im Reisekatalog zugesichert wurde, rechtfertigt das nach Auffassung des Amtsgerichts Duisburg eine Reisepreisminderung von zehn Prozent der Reisekosten.
Urteil des AG Duisburg vom 21.05.2003
33 C 6013/02 Pressemitteilung
Urteil des AG Duisburg vom 21.05.2003
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