Steht für eine Flugreise von Frankfurt nach Mauritius entgegen der ausdrücklichen Auskunft des Reiseveranstalters und entsprechender Buchung im Flugzeug kein Babykörbchen zur Verfügung berechtigt dies die Eltern des Säuglings wegen der damit verbundenen Unannehmlichkeiten (stundenlanges Halten des Kindes) zu einer Reisepreisminderung von fünf Prozent des Reisepreises.
Urteil des AG München vom 17.04.2001,111 C 1778/01,NJW-RR 2001, 1497
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