Reisepreisminderung wegen Salmonellenerkrankung

Erleidet ein Reisender während des Urlaubs eine Salmonellenerkrankung mit starkem Fieber und muss deshalb seinen Urlaub abbrechen, hat er einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises und auf Schadensersatz wegen vertanen Urlaubs. Die Ansprüche bestehen jedoch erst ab Beginn der Erkrankung.
Den Beweis, dass die Erkrankung auf die Hotelverpflegung zurückzuführen war, hat der Reisende zu führen. Dieser Nachweis ist geführt, wenn das Hotel die einzige "Essensausgabestelle" auf der Urlaubsinsel war.

Urteil des LG Düsseldorf vom 13.10.2000; Az.: 22 S 443/99

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