Probleme bei Computerbedienung

Ein Apotheker kaufte bei einer EDV-Firma für insgesamt 50.000 DM einen PC mit Betriebssystem und Standardsoftware. Der Computer war mit einer zweiten Festplatte ausgestattet, auf die regelmäßig Systemdaten ausgelagert werden sollten.

Letzteres erwies sich jedoch als so kompliziert, daß dem Apotheker trotz Ersteinweisung und Studium des Handbuchs der übergang von einer Festplatte auf die andere nicht gelang.

Auch der eingeschaltete Sachverständige schaffte den Festplattenwechsel erst nach näherer Erläuterung des Verkäufers.

Das Oberlandesgericht Köln sah in der komplizierten Handhabung des PCs einen Mangel und sprach dem Käufer eine 10-prozentige Kaufpreisminderung zu. Den Einwand der EDV-Firma, der EDV-unerfahrene Apotheker hätte jederzeit bei Problemen rückfragen können, ließ das Gericht nicht gelten. Einfache und alltägliche Operationen müßten vielmehr nach einer Einweisung klar sein oder sich eindeutig aus dem Handbuch ergeben.

Urteil des OLG Köln vom 03.11.1995
19 U 72/95

RdW 1996, 275

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