Rechtsanwalt Rheinhessen und Umgebung

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Informationen über die Region


Rheinhessen ist eine Region in Rheinland-Pfalz. Der Name leitet sich aus der von 1816-1919 bestehenden historischen Zugehörigkeit des Gebietes als Provinz Rheinhessen des Großherzogtum Hessen und nachfolgend bis 1945 des Volksstaates Hessen ab. Dies führt bisweilen heute noch zu Verwechslungen.

Rheinhessen wird im Norden und Osten vom Rhein, im Westen ungefähr von Nahe und Alsenz begrenzt und erstreckt sich über eine Fläche von rund 1.400 km² zwischen der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz und den Städten Alzey, Bingen und Worms. Weitere größere Orte in der Region sind Ingelheim am Rhein, Nierstein und Oppenheim (alle am Rhein gelegen), sowie Osthofen, Nieder-Olm und Wörrstadt.

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Rheinhessen entstand unter diesem Namen nach 1815, als die vorher politisch stark zersplitterte Region erstmals vereinigt und dem Großherzogtum Hessen zugeschlagen wurde. Rheinhessen blieb bis 1918 beim Großherzogtum Hessen, dann bis 1945 beim Volksstaat Hessen. Durch die Grenzziehung zwischen französischer und amerikanischer Besatzungszone wurde es von Hessen getrennt und war ab 1947 einer von fünf Regierungsbezirken des neugeschaffenen Bundeslands Rheinland-Pfalz. Er umfasste die kreisfreien Städte Mainz und Worms sowie die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen. Der Landkreis Oppenheim war bereits 1938 aufgelöst und dem Landkreis Mainz-Bingen zugeschlagen worden.

Im Zuge der Verwaltungsreform von 1968 veränderte sich das Gebiet von Rheinhessen geringfügig: Mauchenheim kam von der Pfalz zu Rheinhessen, die Orte Ippesheim und Planig wurden nach Bad Kreuznach eingemeindet und gehören seitdem zum Weinbaugebiet Nahe. Die Orte der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zählen weiterhin zu Rheinhessen.
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