Rechtsnews 10.12.2020 Theresa Smit

Wohnungsbrand an Weihnachten

Zur Weihnachtszeit werden in den meisten Wohnungen und Häusern vermehrt Kerzen und Kamine angezündet, die in Kombination mit Adventskränzen schnell ein Feuer auslösen können. Doch wer ist letztlich Schuld an dem Brand? Und wer kommt für den Schaden auf?

Wann spricht man von einem “Brand”?

Als Brand bezeichnet man im Allgemeinen ein Feuer, das sich ohne einen bestimmbaren Brandherd wie etwa Kerzen, Kamine oder Öfen ausgebreitet hat. Der Eigentümer kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Also beispielsweise, wenn er eine Wärmequelle lange unbeaufsichtigt gelassen oder brennbare Gegenstände in der Nähe von Speichergeräte aufbewahrt hat. Der Versicherungsschutz zahlt im Allgemeinen für Verbrennungs- und Rauchschäden wie die Versengung, Verrußung oder Verformung von Gegenständen.

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Vorgehen bei einem Wohnungsbrand

Die meisten Hausbrände werden durch defekte Elektrik, den Umgang mit leicht brennbaren Stoffen und Ölen oder offenem Feuer verursacht. Um einen Brand zu verhindern, sollten Mieter bzw. Eigentümer diese Risikoquellen minimieren und spezielle Vorkehrungen wie Rauchmelder und Brandschutztüren installieren. Wenn Sie Zeuge eines Brandes werden, sollten Sie zunächst versuchen, diesen mit einem Feuerlöscher zu bekämpfen. Breitet sich das Feuer dennoch aus, ist es unabdingbar, die Feuerwehr zu rufen. Wenn die Möglichkeit noch besteht, sollten Sie im nächsten Schritt Fenster und Türen schließen, um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Oberste Priorität hat jedoch die Sicherheit der Bewohner und Haustiere, die sich über die Fluchtwege evakuieren sollten.

Wenn der Schaden absehbar ist, sollten die Bewohner die Versicherung und, wenn es sich um ein gemietetes Objekt handelt, auch den Vermieter, kontaktieren. Die Schäden sollten in jedem Fall dokumentiert werden, am besten anhand von Fotografien und Schadenslisten. In diesen sollten die zerstörten und beschädigten Gegenstände samt ihrem Kauf- und Anschaffungspreis enthalten sein. Um so schnell wie möglich wieder in die Wohnung einziehen zu können, ist das ausgiebige Lüften der Räume unabdingbar. Außerdem sollten die geschädigten Bewohner Fachleute engagieren, um den Ruß entfernen und die beschädigten Wasseranschlüsse und Elektroleitungen reparieren zu lassen.

Wer kommt für den Schaden bei einem Wohnungsbrand auf?

Bei Bränden wird zwischen Hausratversicherungen und Wohngebäudeversicherungen unterschieden. Die Hausratversicherung ist dabei für den zerstörten Inhalt der Wohnung zuständig. Dazu gehören alle beweglichen Gegenstände, für die der Geschädigte im Rahmen der Versicherung den Versicherungswert erhält. Bei einem zerstörten Gegenstand zahlt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert aus. Dieser richtet sich nach dem Wert, den der Geschädigte benötigt, um einen vergleichbaren neuwertigen Ersatz zu kaufen. Ist hingegen eine Reparatur möglich, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für die Reparatur ebenso, wie bei leichten Beschädigungen eine Entschädigung für die Wertminderung. Wenn die Kosten für den Feuerwehreinsatz nicht übernommen werden, werden diese auch von der Hausratversicherung abgedeckt. Zusätzlich übernimmt die Versicherung auch die Kosten für die Lagerung von Möbeln und die Hotelkosten, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist.

Die Wohngebäudeversicherung ist hingegen für Schäden an dem eigentlichen Gebäude zuständig. Sie übernimmt die Kosten für die Reparatur und den Wiederaufbau. Zum Gebäude gehören dabei auch sanitäre Installationen. Zusätzlich zu dem Wohngebäude sind in der Versicherung auch die Nebengebäude enthalten. Hat der Brand hingegen Nachbargebäude beschädigt, zahlt die Private Haftpflichtversicherung. Dabei gilt, dass die Bewohner des Hauses oder der Wohnung auch für Schäden an Nachbarhäusern verantwortlich sind, wenn der Brand durch einen technischen Defekt ausgelöst wurde.

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