Rechtsnews 13.08.2023 Alex Clodo

Verjährung von Stromkosten in 2023: Wann verjähren diese?

Verjährung ist ein Rechtsinstitut, das den Schuldner vor einer unendlichen Haftung für seine Schuld schützt. Stromkosten stellen in den meisten Fällen einen erheblichen Teil der Lebenshaltungskosten dar. In den meisten Fällen zahlen Mieter anfallende Stromkosten monatlich zusammen mit der Miete an den Vermieter. Es gibt jedoch auch die Regelung, dass Mieter die Stromkosten in Form einer Vorauszahlung direkt an den Energieanbieter überweisen. Dabei ist meist eine gesonderte Anmeldung nötig, damit der Energieversorger die Leitungen für den Gebrauch öffnet.

Die monatlichen Zahlungen haben den Vorteil, dass immer nur eine geringe Geldsumme fällig wird und am Ende des Abrechnungszeitraums weniger finanzielle Engpässe entstehen. Nach Ablauf eines Jahres werden die monatlichen Beträge mit den Gesamtkosten verrechnet. Bei einem Überschuss zahlt der Vermieter oder der Energieversorger das Geld aus. Bei einem negativen Ergebnis wird eine Nachzahlung fällig.

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Was ist Verjährung?

Verjährung bedeutet, dass der Gläubiger seine Forderung nach einer bestimmten Zeit nicht mehr gerichtlich durchsetzen kann. Der Schuldner kann sich dann auf die Einrede der Verjährung berufen und die Zahlung verweigern. Die Verjährung bewirkt jedoch nicht, dass die Forderung erlischt. Der Gläubiger kann weiterhin versuchen, den Schuldner außergerichtlich zur Zahlung zu bewegen, zum Beispiel durch Mahnungen oder Inkassoschreiben. Die Verjährung betrifft nur die Möglichkeit, die Forderung gerichtlich einzuklagen.

Welche Probleme können auftreten?

Dennoch kommt es immer wieder vor, dass die Nutzer sich nicht rechtzeitig anmelden, keine Nebenkostenpauschale bezahlen oder der Stromversorger keine Abrechnung durchführt. In solchen Fällen können die monatlich geringen Summen schnell zu mehrstelligen Beträgen auswachsen, die nur schwer zu stemmen sind. Wenn die Schuld auf Seiten des Anbieters liegt, verweigern viele Nutzer die Zahlung oder versuchen, eine Alternativlösung zu finden. In den meisten Fällen gestaltet sich die Kommunikation dabei durch fehlende Kooperationsbereitschaft sehr schwierig. Aufgrund dessen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der die Kommunikation mit dem Energieanbieter übernimmt und über die Konditionen einer eventuellen Verjährung informiert ist.

Verjährungsfristen

Im Allgemeinen beträgt die Verjährungsfrist bei Forderungen drei Jahre bis zum Jahresende nach dem Erbringen der Leistung. Für Stromanbieter gilt jedoch eine Ausnahmeregelung, sodass die Frist nach § 17 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) erst mit der Ausstellung der Abrechnung beginnt. An sich ist der Anbieter nach § 40 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, die Abrechnung innerhalb eines Zeitraumes auszustellen, der zwölf Monate nicht wesentlich überschreiten darf. Aufgrund dieser ungenauen Formulierung ist es den Energieanbietern jedoch möglich, die Abrechnung auch noch nach Ablauf der drei Jahre zuzustellen. Wurde diese zuvor noch nicht ausgestellt, können Ansprüche auch noch nach Jahren begründet werden.

Auf Seiten des Verbrauchers greift die Verjährung dann, wenn die Rechnung bereits zugestellt, jedoch innerhalb der Dreijahresfrist nicht bezahlt wurde. Auf der anderen Seite müssen die Verbraucher innerhalb von drei Jahren gegen falsche Rechnungen oder unrechtmäßige Preiserhöhungen vorgehen, da ihre Ansprüche sonst verjähren. Dieses Ungleichgewicht zwischen dem Anbieter und dem Verbraucher kritisieren Experten immer wieder.

Gibt es Ausnahmen von der Verjährung?

Die Verjährung kann unter bestimmten Umständen gehemmt oder unterbrochen werden. Die Hemmung bedeutet, dass die Verjährungsfrist vorübergehend stillsteht und erst wieder weiterläuft, wenn die Hemmungsgründe wegfallen. Die Unterbrechung bedeutet, dass die Verjährungsfrist neu beginnt und die bisherige Zeit nicht angerechnet wird. Die Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung kann zum Beispiel eintreten, wenn:

– der Gläubiger den Schuldner schriftlich zur Zahlung auffordert,

– der Schuldner den Anspruch anerkennt, zum Beispiel durch eine Teilzahlung oder eine Ratenvereinbarung,

– der Gläubiger Klage gegen den Schuldner erhebt oder einen Mahnbescheid beantragt,

– der Gläubiger einen Vollstreckungsversuch unternimmt.

Diese Maßnahmen zeigen, dass der Gläubiger seine Forderung nicht aufgibt und den Schuldner weiterhin zur Zahlung drängt. Sie haben zur Folge, dass die Verjährungsfrist entweder angehalten oder neu gestartet wird.

Wie kann man sich gegen verjährte Stromkosten wehren?

Wenn man als Schuldner mit verjährten Stromkosten konfrontiert wird, sollte man zunächst prüfen, ob die Forderung tatsächlich verjährt ist. Dazu muss man wissen, wann die Forderung entstanden ist und ob es eine Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung gegeben hat. Wenn man sich sicher ist, dass die Forderung verjährt ist, sollte man dem Gläubiger schriftlich mitteilen, dass man sich auf die Einrede der Verjährung beruft und die Zahlung ablehnt. Man sollte sich nicht von Mahnungen oder Inkassoschreiben einschüchtern lassen, sondern konsequent auf die Verjährung verweisen. Wenn der Gläubiger trotzdem versucht, die Forderung gerichtlich einzuklagen, sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden, der die Klage abwehren kann.

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