Rechtsnews 23.01.2015 Christian Schebitz

Überstellung von Asylbewerbern nach Bulgarien ist rechtens

Seit einigen Jahren ist fast überall in Europa und so auch in Deutschland ein Ansteigen der Asylbewerber zu verzeichnen. Infolgedessen müssen auch die Gerichte im Land mit zunehmender Häufigkeit über Fälle entscheiden, die in das Themenfeld des Asylrechts fallen. Über die Zulässigkeit der Überstellung von Asylbewerbern nach Bulgarien hat kürzlich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

Es ging in dem konkreten Fall um mehrere Personen, die eigenen Angaben zufolge Kurden aus Syrien sind. Nach dem Verlassen des Heimatlandes seien sie über die Türkei schließlich nach Bulgarien eingereist, so die Asylanten, und damit in ein Land der Europäischen Union. In Bulgarien stellten die Personen einen Asylantrag. Anschließend verließen sie Bulgarien, reisten nach Deutschland und stellten auch hier einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nahm daraufhin Kontakt zu den Behörden in Bulgarien auf und wollte die Asylanten dorthin zurücküberstellen. Rechtliche Grundlage hierfür ist das sogenannte Dubliner Abkommen, das einerseits gewährleisten soll, dass jeder, der in Europa einen Asylantrag stellt, auch ein Asylverfahren bekommt, und andererseits, dass jede Person nur ein Asylverfahren bekommt. In mehreren Staaten laufende Asylverfahren sollen so verhindert werden.

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Asylbewerber wehren sich gegen Überstellung nach Bulgarien

Gegen das Vorgehen der Behörden und die drohende Rückreise nach Bulgarien setzten sich die syrischen Asylbewerber mit rechtlichen Mitteln zur Wehr. In einem ersten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart wurde den Klägern aus Syrien Recht gegeben. Das Verwaltungsgericht argumentierte, dass eine Rücküberstellung nicht stattfinden dürfe, weil zu befürchten sei, dass die Asylbewerber aufgrund systemischer Mängel des Asylsystems in Bulgarien eine menschenunwürdige Behandlung erfahren könnten.

Diese Argumentation und damit auch das Urteil wurde nun durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verworfen. Dessen Ausführungen zufolge könne Jeder EU-Mitgliedstaat „grundsätzlich darauf vertrauen, dass alle am Europäischen Asylsystem beteiligten Staaten die Grundrechte einschließlich der in EU-Grundrechtecharta und Europäischer Menschenrechtskonvention gewährleisteten Menschenrechte und Grundfreiheiten“ beachten.

Eine Revision gegen das Urteil ließ der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nicht zu.

  • Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014 – A 11 S 1636/14 und A 11 S 1778/14 –

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