Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 17.05.2010

Nachbarrecht im Sommer


Gerade
im Sommer bieten sich zahlreiche Gelegenheiten, das Nachbarrecht auf die Probe
zu stellen; Nachbarstreitigkeiten sind vorprogrammiert.

Feiert
der Nachbar eine Party gibt es bestimmte Punkte zu beachten. Egal ob die Feier
in der Wohnung oder im Garten stattfindet, gelten auch hier die allgemein
anerkannten Ruhezeiten.

Danach
ist ab 22 Uhr und in der Nacht zum Sonn- oder Feiertag ab 23 Uhr Ruhe angesagt.
Das heißt nicht, dass die Feier deswegen einzustellen ist, sie ist aber in
Zimmerlautstärke fortzuführen, jedenfalls ist darauf zu achten, dass die
Nachbarn nicht gestört werden.

Es
ist ein weit verbreiteter Irrtum, wenn man glaubt, es gäbe eine Regelung, nach
der man das Recht hat, einmal im Jahr oder auch öfter eine solche Feier auch
über die Ruhezeiten hinaus zu feiern. Dem ist nicht so.

Auch
gibt es keine gesetzliche Regelung, nach welcher bestimmt ist, wie oft in der
Nachbarschaft gegrillt werden darf. Grundsätzlich dürfen Sie so oft grillen,
wie Sie wollen – vorausgesetzt es fühlt sich niemand gestört.

Das
Grillen auf dem Balkon einer Wohnung kann dem Mieter oder Eigentümer untersagt
werden, da eine enorme Geruchsbelästigung der Nachbarn droht.

Beabsichtigen
Sie zu Grillen, empfiehlt es sich, dies den Nachbarn vorher anzukündigen. Dann
kann man durchaus auch berechtigterweise einmal im Monat grillen.

Grillen
im Garten kann nicht so ohne Weiteres untersagt werden. Hier sind insbesondere
brandschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Darüber hinaus gilt das zu den
Ruhezeiten Gesagte.

Ein
weiterer Knackpunkt nachbarschaftlichen Miteinanders sind überhängende Äste von
Bäumen und auch herabfallendes Obst auf Nachbars Grundstück.

Die
auf dem Boden liegenden Früchte kann man bedenkenlos behalten. Es ist aber
verboten, die Früchte vom Baum zu nehmen.

Überragende
Äste müssen nicht geduldet werden. Hier ist der Nachbar (höflich) aufzufordern,
diese zu entfernen. Kommt er dem nicht nach können Sie die Äste auch selbst
entfernen.

Oft
enden nachbarschaftliche Probleme vor Gericht. Dann ist mit einem friedlichen
Zusammenleben natürlich nicht mehr zu rechnen. Vielmehr geht man Gefahr, dass
immer weitere Problempunkte auftreten und zu einem nicht mehr enden wollenden
Spießrutenlauf werden.

Daher
sollte man die vorstehenden Punkte beachten, um es sich nicht mit den Nachbarn
zu verscherzen. Bestehen doch mal Streitpunkte sind diese zunächst auf einer
zwischenmenschlichen Ebene zu beheben.

17.05.2010

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (998)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.713 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.