Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 26.10.2015 Manuela Frank

Sex-Aufnahmen auf Facebook

Als Single
muss man abends nicht zwangsläufig alleine ins Bett gehen, erst recht nicht in
unserer heutigen multimedial geprägten Gesellschaft. Mit Hilfe von Dating-Apps wie
Tinder oder über Social-Media-Plattformen wie Facebook ist ein Partner für
diverse Bedürfnisse schnell gefunden. Doch das spontane Abenteuer mit einem
fast Fremden kann im schlimmsten Fall in einer Katastrophe enden.

Heimliche
Bilder und Videos

Das bekam
eine 18-Jährige am eigenen Leib zu spüren. Auf der Suche nach einem schnellen
Sex-Abenteuer schaute sich ein 21-jähriger Kundenberater auf Facebook um und
wurde kurze Zeit später auch fündig. Er lernte hier sein 18-jähriges Opfer
kennen, mit dem er sich sogleich auf einem Bahnhof in der Nähe von München
traf. Gemeinsam gingen sie ins Hotel und hatten Sex. Während des
Geschlechtsverkehrs machte der Täter heimlich Bilder und Videos mit seinem
Handy. Diese Dateien schickte er anschließend an mehrere Personen, welche die
Aufnahmen wiederum weiterleiteten. Schließlich gelangte das Video auch ins
Internet.

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Sex-Aufnahmen auf Facebook erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Täter droht
junger Frau

Einen Monat nach
ihrem Treffen kontaktierte der Täter die junge Frau erneut und bat um ein
Treffen. Dabei bedrohte er sie, indem er sagte, dass er das besagte Video ihrem
Vater schicken und ihr Leben zerstören werde, wenn sie nicht noch einmal mit
ihm „ficke“. Wenn sie dagegen mit ihm „ficken“ werde, versprach er ihr, das
Video zu löschen. Hierdurch war die Geschädigte derart verängstigt, dass sie
einwilligte. Beim anschließenden Treffen stritten die beiden und hatten keinen
Geschlechtsverkehr. Der Täter fasste der jungen Frau allerdings an die Hüfte
und versuchte, ihre Brüste anzufassen.

Jugendstrafe
wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches

Das Amtsgericht
München verurteilte den vorbestraften 21-Jährige zu einer Jugendstrafe von
einem Jahr und zwei Monaten, weil er durch die Bilder und die Verbreitung der
pornographischen Schriften den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers
verletzt hat. Zulasten des Angeklagten wurde gewertet, dass das Mädchen durch
die Publikation der Dateien massive Schwierigkeiten in ihrem Umfeld bekommen
hatte und dass der Täter die Bilder und Videos als Druckmittel verwendete. Die
Aussetzung der Strafe auf zwei Jahre wurde damit begründet, dass der Täter sein
Leben ändern und in geordnete Bahnen lenken möchte. Zudem muss er der
18-Jährigen eine Entschädigung in Höhe von 2000 Euro zahlen und einen Kurs über
angemessenes Online-Verhalten ablegen.

  • Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 14.
    September 2015

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