Rechtsnews 10.07.2015 Christian Schebitz

Führerscheintourismus – zur Gültigkeit des EU-Führerscheins in Deutschland

Der Besitz eines Führerscheins ist heutzutage für die meisten Menschen unverzichtbar, allein schon aus beruflichen Gründen. Doch was, wenn man die Fahrerlaubnis verliert und um der MPU zu entgehen, den Führerschein einfach im Ausland erwirbt? Ist dieser dann uneingeschränkt in Deutschland gültig und darf in der Bundesrepublik generell mit einem EU-Führerschein Auto gefahren werden?

Voraussetzungen für Gültigkeit des EU-Führerscheins

Um in Deutschland einen Führerschein zu gebrauchen, der im EU-Ausland erworben wurde, müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein. Generell ist eine Führerscheinerlaubnis, die in einem anderen EU-Land erworben wurde, auch uneingeschränkt in Deutschland gültig. Die ausländischen Führerscheindokumente müssen auch nicht innerhalb einer vorgeschriebenen Frist in einen deutschen Führerschein umgewandelt werden. Auch nach der Wohnsitznahme in Deutschland bleibt ein im EU-Ausland erworbener Führerschein gültig, bis seine Geltungsdauer abgelaufen ist. Die Dauer kann auf Antrag um weitere fünf Jahre verlängert werden. Sollte der Führerschein zum Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung nach Deutschland bereits nicht mehr gültig sein, darf der Betroffene noch ein halbes Jahr in Deutschland mit dem Auto fahren, sollte in dieser Zeit jedoch die Verlängerung beantragen. Hält man sich an die obigen Vorschriften, ist man berechtigt, mit einem EU-Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug zu führen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Führerscheintourismus – zur Gültigkeit des EU-Führerscheins in Deutschland erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Wiedererlangung erst nach Ablauf der deutschen Frist

Generell hat der Europäische Gerichtshof Voraussetzungen festgesetzt, bei deren Erfüllung ein ausländischer Führerschein auch in Deutschland gültig ist. Unter anderem muss das sogenannte Wohnsitzerfordernis erfüllt sein, wonach der Betroffene im Ausland für mindestens 185 Tage gemeldet bzw. sich dort aufgehalten haben muss. In den ausländischen Fahrzeugpapieren darf keine Eintragung eines deutschen Wohnsitzes vorhanden sein. Sollte es sich um eine Wiedererlangung der Fahrerlaubnis handeln, darf die Prüfung erst nach Ablauf der deutschen Sperre begonnen werden. Darüber hinaus darf der Betroffene seit dem Führerscheinerwerb im Ausland keine Fahrauffälligkeiten aufweisen, die seine Fahreignung anzweifeln könnten. Treffen diese Punkte zu, ist man zum Fahren in Deutschland mit einer im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis berechtigt. Hier darf es keine Untersagung durch die deutschen Behörden geben. Diese dürfen vor allem keine Vorlage eines „Idiotentests“ fordern und ebenso wenig das ausländische Führerscheinerwerbsverfahren in Frage stellen.

Umgehung der Rechtsnormen durch Führerscheintourismus

Obwohl sich die Voraussetzungen sowohl für die Erst- als auch die Wiedererteilung eines Führerscheins angleichen, gibt es dennoch von Land zu Land Unterschiede. Im EU-Ausland müssen für die Erlangung beispielsweise lediglich Mindestanforderungen in Bezug auf die geistige und körperliche Eignung erfüllt werden. Differenzen bestehen zudem auch im Hinblick auf die eigentliche Führerscheinausbildung sowie die Fahrprüfung. Durch die strengen Regelungen in Deutschland soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden. Allerdings wird durch den betriebenen „Führerscheintourismus“ immer wieder versucht, diese Rechtsnormen zu umgehen. So erwerben viele, die in Deutschland keinen Führerschein erhalten, diesen in einem anderen Mitgliedsstaat. Häufig kommt dies vor, wenn Personen nach einer Autofahrt unter Drogen oder Alkohol, der Führerschein entzogen wurde. Um ihre Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, nahmen sie an einer MPU teil, die vielleicht erfolglos blieb. Als einzige Möglichkeit, so schnell als möglich wieder ein Fahrzeug zu führen, sehen die Betroffenen den Erwerb im Ausland, wo eine neue theoretische sowie praktische Prüfung gemäß den dortigen Vorschriften absolviert werden muss. Die Behörden in Deutschland stehen diesem Führerscheintourismus äußerst negativ gegenüber und sobald ein solcher Fall bekannt wird, führt die Staatsanwaltschaft unverzüglich ein Strafverfahren durch.

Handlungsempfehlung: Trotz diverser Urteile des Europäischen Gerichtshofs in der Vergangenheit, kritisieren einige Mitarbeiter der Führerscheinbehörden auch Führerscheinwiedererlangungen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, und versuchen, diese nicht anzuerkennen. Die Rechtslage ist jedoch in vielen Fällen nicht immer eindeutig, da diverse Regelungen des deutschen Rechts sowie des Europarechts zusammenwirken und berücksichtigt werden müssen. Auseinandersetzungen mit den zuständigen Führerscheinbehörden sind demnach keine Seltenheit. Betroffene sollten sich deshalb in einem solchen Fall am besten rechtliche Hilfe holen und einen erfahrenen Rechtsanwalt einschalten. Dieser kann seine Klienten ausführlich über ihre jeweilige rechtliche Situation aufklären und gemeinsam mit ihnen ein umfassendes Konzept erarbeiten, um ihr Recht durchzusetzen. Wenden Sie sich also schnellstmöglich an einen qualifizierten Juristen, damit Sie Ihre Fahrerlaubnis zügig wieder erlangen bzw. die Gültigkeit Ihres im Ausland erworbener Führerscheins auch in Deutschland wirksam ist. 

Dies könnte Sie auch interessieren:

EU-Führerschein in Deutschland nicht automatisch gültig

Führerschein weg durch zu viel Schnee

Führerschein weg wegen Appetitzüglern

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€