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Rechtsnews 14.05.2014 Christian Schebitz

BGH erklärt Kreditgebühren für unzulässig

Es ist eine längst überfällige Entscheidung, welche der Bundesgerichtshof am Dienstag im Sinne der deutschen Verbraucher fällte: Banken dürfen ab sofort keine Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite mehr erheben.

Klares Grundsatzurteil nach zahlreichen Streitfällen

Als unangemessene Benachteiligung stuft der BGH in einem Grundsatzurteil die Gebühr ein, welche beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen verlangt wurde. Damit sind Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank und der Essener National-Bank nicht mehr gültig. Berechnet wurde die Bearbeitungsgebühr in Höhe von etwa 1-4% der Kreditsumme, um den Beratungsaufwand der Bank sowie die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers aufzuwiegen. Gemäß dem BGH-Urteil ist dies jedoch im eigenen Geschäftsinteresse der Bank und darf deswegen nicht auf Kosten des Kunden gehen.

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Weitreichende Folgen für Verbraucher und Banken

Unzählige Fälle in gleicher Sache wurden bereits vor Landgerichten, Amtsgerichten und 8 Oberlandesgerichten verhandelt. Deren Entscheidungen zugunsten der Verbraucher haben viele Banken jedoch nicht anerkannt und rigoros weiter Gebühren kassiert. Durch die Entscheidung in höchster Instanz sind die Banken nun zum Einlenken gezwungen, wenn Kunden die Gebühren zurückverlangen. Unklar ist bislang noch, wie weit in die Vergangenheit das Recht auf Rückerstattung reicht und wann eine Verjährung einsetzt. Experten von Stiftung Warentest vermuten dennoch, dass Kunden von den Banken Erstattungen in Höhe von bis zu 13 Milliarden Euro verlangen können.

Neben der zu erwartenden Flut an Rückzahlungsforderungen verlieren die Banken mit der Bearbeitungsgebühr eine lukrative Einnahmequelle. In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich über 7 Millionen Kredite abgeschlossen, für welche die Verbraucher bis zu 4% Gebühren für Bonitätsprüfung und Fallbearbeitung zusätzlich zu den Zinsen an die Banken entrichten mussten.

So erhalten Sie Ihr Geld zurück

Für alle Kreditverträge, welche ab Januar 2011 zustande kamen, können Sie die erhobene Bearbeitungsgebühr zurückverlangen. Hierfür ist eine schriftliche Rückforderung an Ihre Bank zu stellen, in welcher Sie

  • die Höhe des Kredites,
  • das Datum des Vertragsabschlusses,
  • die angefallene Bearbeitungsgebühr und
  • eine angemessene Frist (3-4 Wochen)

aufführen sollten. Unter Berufung auf das vom BGH ergangene Urteil können Sie Ihr Geld so zurückfordern.

Tipp: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellt auf Ihrer Homepage ein Musterschreiben zur Wiederbeschaffung der Bearbeitungsgebühr bereit.

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