Rechtsnews 10.03.2014 Christian Schebitz

Azubi muss Schmerzensgeld wegen Verletzung von Kollegen zahlen

Um rund 25.000 € Schmerzensgeld ging es in diesem Fall. Kann es wirklich sein, dass ein Auszubildender dieses erbringen muss, weil er einen Kollegen verletzt hat? Das Hessische Landesarbeitsgericht fällte die Entscheidung.

Azubi wirft anderem Azubi Gegenstand an den Kopf

Der Auszubildende arbeitete in einer Kfz-Werkstatt. Er arbeitete gerade mit Autoreifen. Ein weiterer Auszubildender war zehn Meter entfernt, als der eine dem anderen ein 10 g schweres Gewicht an den Kopf warf. Es traf ihn am linken Auge. Die Folgen: eine Hornhautverletzung und eine Oberlidrandverletzung und aufgrunddessen mehrere Operationen sowie eine künstliche Augenlinse, die er eingesetzt bekam. Dauerhafte Folge von alldem ist eine Sehverschlechterung sowie Verlust des räumlichen Sehvermögens. Der Kläger verlangt deshalb Schmerzensgeld vom Beklagten.

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25.000 Euro Schmerzensgeld

Der Beklagte wurde vom Landesarbeitsgericht zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 25.000 € verurteilt. Das Landesarbeitsgericht erklärte, dass  der Beklagte den Kläger fahrlässig gesundheitlich geschädigt hat. Der Beklagte hätte wissen, dass mit solch einem Wurfgewicht nicht einfach so gefahrlos geworfen werden kann. Auch wollte er damit keine betriebliche Tätigkeit ausüben. Bei diesem „Herumwerfen“ ging es um etwas persönlich-privates. Das Landesarbeitsgericht machte die Höhe des Schmerzensgeldes an den erlittenen Schmerzen des Klägers fest sowie seiner fortan beeinträchtigten Lebensführung. Außerdem besteht auch künftig ein Risiko weiterer Verschlechterungen des Sehvermögens.Eine zusätzliche monatliche Schmerzensgeldrente sprach das LAG dem Kläger jedoch nicht zu.

  • Quelle: Pressemitteilung des Hessischen LAG vom 30. September 2013, Az.: 13 Sa 269/13

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