Rechtsnews 02.09.2023 Alex Clodo

Hundebiss: Welche rechtlichen Folgen drohen nach einem Biss?

Ein Hundebiss ist nicht nur schmerzhaft, sondern kann auch rechtliche Folgen haben. Wer haftet für den Schaden? Welche Rechte hat das Opfer? Wie kann man sich gegen Hundebisse schützen? Erfahren Sie hier mehr zum Thema!

Wer haftet bei einem Hundebiss?

Die Haftung für einen Hundebiss ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach § 833 BGB haftet der Halter eines Tieres für den Schaden, den das Tier einem anderen zufügt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Halter den Biss hätte verhindern können oder nicht. Er haftet auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Dies wird als Gefährdungshaftung bezeichnet.

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Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Der Tierhalter haftet nicht, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht worden ist, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters oder seiner Familienangehörigen dient und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre (§ 834 BGB). Dies gilt z.B. für Hüte- oder Blindenhunde.

Der Halter haftet auch dann nicht, wenn der Schaden durch ein Tier verursacht worden ist, das dem Verletzten zur Benutzung überlassen war oder sich in seiner Obhut befand. Dies gilt z. B. für einen Hundesitter oder einen Tierarzt.

Der Tierhalter haftet ferner nicht, wenn der Schaden dadurch entstanden ist, dass der Verletzte das Tier ohne Not gereizt oder gehetzt hat (§ 833 Satz 2 BGB). Dies gilt z.B. für einen Einbrecher oder einen Tierquäler.

Welche Ansprüche hat das Opfer eines Hundebisses?

Das Opfer eines Hundebisses kann verschiedene Ansprüche gegen den Tierhalter geltend machen. Dazu gehören

Schmerzensgeld: Das Opfer hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer der Verletzung, dem Verschulden des Tierhalters und den persönlichen Verhältnissen des Geschädigten. Es gibt keine festen Schmerzensgeldtabellen, sondern es wird von Fall zu Fall entschieden. Gerichtsurteile können jedoch als Orientierung dienen. So wurde beispielsweise einem Kind, das von einem Hund ins Gesicht gebissen wurde und bleibende Narben davontrug, ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zugesprochen (OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2012, Az. I-9 U 38/12).

Schadensersatz: Das Opfer hat Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens, der durch den Hundebiss entstanden ist. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente, Fahrtkosten, zerstörte Kleidung oder Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit. Der Tierhalter muss den Schaden in voller Höhe ersetzen, es sei denn, er kann nachweisen, dass das Opfer den Schaden mitverursacht hat (§ 254 BGB). In diesem Fall mindert sich der Schadensersatz entsprechend.

Unterlassung: Der Geschädigte kann verlangen, dass der Tierhalter Maßnahmen ergreift, um weitere Hundebisse zu verhindern. Dies kann zum Beispiel das Anleinen des Hundes, das Anlegen eines Maulkorbes oder der Besuch einer Hundeschule sein. Ergreift der Halter diese Maßnahmen nicht freiwillig, kann das Opfer bei Gericht eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage beantragen.

Wie kann man sich vor einem Hundebiss schützen?

Um Hundebisse zu vermeiden, sollten einige Verhaltensregeln beachtet werden:

– Man sollte fremde Hunde nicht ohne Erlaubnis des Besitzers anfassen, streicheln oder füttern. Man sollte auch nicht versuchen, einen Hund zu ärgern, zu provozieren oder zu erschrecken.

– Man sollte einen Hund nicht direkt anstarren, sondern ihm die Möglichkeit geben, sich zurückzuziehen. Man sollte auch nicht wegrennen oder schreien, da dies den Jagdinstinkt des Hundes wecken kann.

– Man sollte den Hund nicht in die Enge treiben oder bedrängen. Man sollte ihm immer genügend Platz und Ausweichmöglichkeiten lassen.

– Man sollte einen Hund nicht von seinem Futter, seinem Spielzeug oder seinem Schlafplatz entfernen oder stören. Man sollte auch nicht zwischen einen Hund und seinen Besitzer oder einen anderen Hund treten.

– Man sollte sich ruhig und selbstsicher verhalten, wenn man einem Hund begegnet. Man sollte ihm freundlich und gelassen begegnen und ihm die Hand zum Schnuppern hinhalten. Man sollte auch auf die Körpersprache des Hundes achten und Anzeichen von Angst, Aggression oder Unsicherheit erkennen.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen kann ein Hundebiss haben?

Ein Hundebiss ist an sich keine Straftat. Dennoch kann es aufgrund der Meldepflicht des behandelnden Arztes zu einer Strafanzeige kommen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verdacht auf Tollwut besteht. Auch bei fahrlässiger oder gefährlicher Körperverletzung kann der Hundehalter gerichtlich belangt werden.

Eine fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn der Halter seine Aufsichtspflicht über den Hund verletzt hat. Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn der Hundehalter seinen Hund zu einem gezielten Angriff aufgefordert hat. Je nach Schwere des Falles ist eine Geldstrafe oder in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe zu erwarten.

Fazit

Ein Hundebiss kann sowohl für das Opfer als auch für den Tierhalter schwerwiegende Folgen haben. Das Opfer hat Anspruch auf Schmerzensgeld, Schadenersatz und Unterlassung. Der Tierhalter haftet grundsätzlich für den von seinem Hund verursachten Schaden, sofern er sich nicht auf eine Ausnahme berufen kann. Um einen Hundebiss zu vermeiden, sollte man einige Verhaltensregeln beachten und dem Tier mit Respekt begegnen.

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