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Rechtsnews 30.04.2015 Christian Schebitz

Frauenquote und Energieausweis: Neue Regelungen ab Mai

Zum 1. Mai treten einige neue Regelungen in Kraft, die im Vorfeld viel diskutiert wurden, wie etwa die Frauenquote und der Energieausweis für Wohnimmobilien, die zum Verkauf stehen.

Die Frauenquote

Die Frauenquote beschäftigt die Medien bereits seit längerer Zeit. Am 1. Mai tritt das Gesetz, das die Einführung einer Frauenquote von 30 Prozent zunächst in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vorsieht, nun in Kraft. Aufsichtsräte von Großunternehmen und der öffentliche Dienst des Bundes haben allerdings noch bis 2016 Zeit, die Frauenquote umzusetzen.

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Neben der 30-Prozent-Regelung sieht das Gesetz weiterhin vor, dass Sitze, die nicht besetzt werden können, leer bleiben und dass die Unternehmen über die Fortschritte der Einführung berichten müssen. Bei börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gilt die Frauenquote für den Vorstand und Aufsichtsrat sowie für das obere und mittlere Management. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Bundesverwaltung konkrete Ziele für den Ausgleich des Frauen- und Männeranteils festsetzen muss. Bis 2018 soll die Quote bei 50 Prozent liegen.

Der Energieausweis für Wohnimmobilien

Im Rahmen der Energiesparverordnung müssen in Wohnungs- und Hausinseraten bestimmte Angaben, wie die Energieeffizienz und das Baujahr der Immobilie, in einem Energieausweis zusammengefast werden. Wird diese Vorschrift missachtet können seit dem 1. Mai bis zu 15.000 Euro Bußgeld anfallen.

Generell kann eine Immobilienanzeige zunächst auch ohne gültigen Energieausweis aufgegeben werden, wenn sich dieser zu dem Zeitpunkt noch in Vorbereitung befindet. Jedoch muss der Energieausweis den Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Assistierte Ausbildung: Unterstützung für Azubis und Betriebe

Die sogenannte „Assistierte Ausbildung“ wird vom Jobcenter und der Agentur für Arbeit erstmalig für das kommende Ausbildungsjahr angeboten. Es handelt sich dabei um eine Hilfe für junge Menschen, die dabei unterstützt werden sollen, eine Ausbildung aufzunehmen oder erfolgreich zu beenden, indem ihnen zum Beispiel dabei geholfen wird, Bildungs- und Sprachdefizite abzubauen und fachbezogene theoretische Kenntnisse zu vertiefen. Zu dem Angebot gehören unter anderem Bewerbungstrainings, Praktika, Nachhilfe und Beratung zur Lebensbewältigung. Die Assistierte Ausbildung richtet sich an benachteiligte und leistungsschwache Schüler, die vor und während der Ausbildung von einem Bildungsträger begleitet werden. Außerdem soll Ausbildungsbetrieben beim Bewerbungsverfahren und Ausbildungsmanagement geholfen werden.

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