Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 31.07.2015 Christian Schebitz

Nord Lease AG fordert Ausschüttungen von Anlegern zurück

Wenn Beteiligungen von Unternehmen angeboten werden, klingt das zunächst meist verlockend. Man muss einmalig oder über einen längeren Zeitraum eine Summe in den Unternehmensfonds einzahlen und erhält Ausschüttungen oder eine größere Beteiligungssumme am Ende der Laufzeit. Dass bei solchen Angeboten jedoch Vorsicht geboten ist, zeigt der Fall der Leasing Firma NL Nord Lease AG, die früher unter den Namen ALBIS Finance AG und NL NordLeas AG auftrat. Im Zusammenhang mit deren finanziellen Engpässen kam es zu zahlreichen Klagen und Gerichtsverhandlungen von empörten Anlegern, als die AG zuvor gezahlte Ausschüttungen zurückverlangte.

Hintergrund war, dass die Firma um die Jahrtausendwende herum durch das Emissionshaus Rothmann & Cie Anteile in Form von Haustürgeschäften verkaufen ließ. Die Kunden konnten sich in Form von drei verschiedenen Modellen als stille Gesellschafter beteiligen, die auch Unterschiede bei den einzelnen Forderungen begründen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Nord Lease AG fordert Ausschüttungen von Anlegern zurück erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Die einzelnen Modelle

Die Anleger konnten sich zwischen drei Beteiligungsmodellen mit den Namen „Classic“, „Classic Plus“ und „Sprint“ entscheiden. Bei Ersterem wurde die Zeichnungssumme direkt einbezahlt und der Anleger erhielt nach und nach Ausschüttungen. Das zweite Modell trug den Namen „Classic Plus“, dort wurden die gewinnunabhängigen Einnahmen reinvestiert, um nach und nach weitere Beteiligungen zu finanzieren und am Ende als große Summe ausbezahlt zu werden. Bei dem letzten Beteiligungsmodell „Sprint“ wurde die Zeichnungssumme in Raten einbezahlt, der Anleger erhielt dabei keine Ausschüttungen.

Die Forderungen

Für die Modelle „Classic“ und „Classic Plus“ forderte die AG nun die Ausschüttungen mit der Begründung zurück, dass der Betrieb größtenteils eingestellt wurde. In Folge dessen hätten sich die Beteiligungen ins Negative gewandelt und die Anleger sollten als Ausgleich die Ausschüttungen zurückzahlen, da es sich bei diesen um gewinnunabhängige Einnahmen handeln würde. Als Begründung wurde die Haftungspflicht angegeben, die den Anleger verpflichtet, die Differenz bis zur vollen Zeichnungssumme zu bezahlen, wenn diese durch Ausschüttungen und fehlende Gewinne gemindert wurde.

Dieses Vorgehen ist jedoch nur bei der „Classic“-Beteiligung möglich, da nur dort tatsächlich Ausschüttungen ausgezahlt wurden. Um ihre Forderungen begründen zu können, muss die AG jedoch den Auseinandersetzungswert und die Kontenentwicklung von einem Wirtschaftsprüfer berechnen und prüfen lassen. Das wurde in einem Urteil des Amtsgerichts Neuwied bestätigt, das im Fall einer zuvor ordentlich gekündigten Anlage die Klage der AG auf Ausgleichszahlungen mit der Begründung abwies, dass die Forderung nicht ausreichend begründet worden sei. Es fehle ein Kontostand für das betroffene „Classic“-Konto, der nur von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden könne.

Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil entschieden, dass die Forderung auch bei dem Modell „Classic Plus“ nicht rechtmäßig ist, da keine Ausschüttungen ausbezahlt wurden, die zurückgezahlt werden könnten. D. Die „Sprint“-Beteiligung ist aufgrund der monatlichen Einzahlungen ebenfalls nicht von den Forderungen betroffen, dennoch sollten die Betroffenen versuchen, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, um den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten.

Hinzu kommt, dass die meisten Vertreter beim Verkauf der Beteiligungsmodelle nicht ausreichend informiert waren, sodass die gewinnunabhängigen Einnahmen als Gewinne angepriesen wurden, die eigentlich von der Rückzahlung ausgeschlossen gewesen wären. Diese Möglichkeit zur Forderung von Schadensersatz ist in den meisten Fällen jedoch bereits verjährt. Dennoch ist es unter Umständen möglich, aufgrund der falschen Informationen einen Widerspruch einzulegen, der die Beteiligung beendet.

Neuere Entwicklungen

Inzwischen hat die NL Nord Lease AG mit erheblicher Verspätung den Jahresabschluss für 2013 versandt und die Anleger zur Zahlung aufgefordert. Dennoch sollte in den meisten Fällen von der Zahlung abgesehen und ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Es ist unklar, ob die Forderungen berechtigt sind, da keine Auskünfte über die Wirtschaftslage des Unternehmens vorliegen und nicht ermittelt werden kann, inwieweit die einzelnen Zeichnungssummen negativ ausfallen. Zusätzlich muss noch geklärt werden, ob die Forderungen aufgrund der vorzeitig gewünschten Rückzahlungen vertragswidrig sind.

Eine weitere Möglichkeit bieten von der AG angebotene Vergleichsvereinbarungen, die den Anleger in den meisten Fällen durch eine einmalige Zahlung aus dem Vertrag entlassen. Diese Angebote sollten jedoch ebenfalls von einem kundigen Rechtsanwalt eingehend auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Informationen zur Grundschuld

Bankvollmacht – Ja oder Nein? 

Keine Gebühr mehr bei Krediten

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€