Rechtsnews 19.02.2015 Christian Schebitz

Fahrtenbuch für alle Firmenwagen angeordnet

Wenn eine Firma nicht dazu beiträgt, die von ihren Mitarbeitern in Firmenfahrzeugen begangenen Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen aufzuklären, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat nun eine behördliche Anordnung bestätigt, die eine Firma zwingt, für alle ihre 31 Firmenfahrzeuge ein Jahr lang Fahrtenbücher zu führen.

In Wetzlar überschritt ein Mitarbeiter der Firma im Frühjahr 2014 innerhalb einer Baustelle die zugelassene Höchstgeschwindigkeit deutlich; die Geschwindigkeit war auf 80 km/h begrenzt, der Firmenmitarbeiter fuhr jedoch mit 121 km/h und wurde geblitzt. Die Polizei suchte daraufhin mehrmals die Firma auf und verlangte Auskunft darüber, wer der auf dem geschossenen Foto abgebildete Mann sei. Der Fuhrparkleiter der Firma gab jedoch stets an, den Mann auf dem Foto nicht erkennen zu können.

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Firma wird verpflichtet, für alle Firmenwagen ein Fahrtenbuch zu führen

Nachdem der Sachverhalt nicht geklärt werden konnte, ordnete die Stadt Speyer schließlich an, dass die Firma über einen Zeitraum von 12 Monaten für jeden einzelnen ihrer 31 Firmenwagen ein Fahrtenbuch zu führen habe. Die Stadt begründete dies mit der Schwere des zugrunde liegenden Vergehens und der Tatsache, dass die Firma über kein geeignetes System verfüge um etwaige zukünftige Verstöße auf die jeweiligen Fahrer zurückführen zu können. Die Firma setzte sich gegen die Anordnung zur Wehr, sodass es schließlich zum Gerichtbeschluss kam.

Behördliche Anordnung zur Führung von Fahrtenbüchern ist rechtens

Das mit der Sache befasste Verwaltungsgericht Neustadt erklärte die Anordnung der Stadt Speyer für rechtmäßig. Neben dem der Anordnung zugrunde liegenden schweren Verstoß des Rasers aus dem Frühjahr 2014 sah das Gericht die Anordnung auch deswegen als gerechtfertigt an, weil es bereits in der Vergangenheit mehrfach zu ähnlichen Vorkommnissen gekommen war, bei denen eine Aufklärung ebenfalls nicht hatte erfolgen können.

Das von Seiten der Firma angeführte Argument, dass mittlerweile über alle Fahrten firmenintern Buch geführt werde, ließ das Gericht nicht gelten – schon im Juli 2014 war es nämlich erneut zu einem schweren Verstoß durch einen Mitarbeiter gekommen, auch hier konnte oder wollte die Firma nicht zur Aufklärung beitragen. 

  • Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 22.01.2015 – 3 L 22/15.NW – 

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