Rechtsnews 19.12.2014 Christian Schebitz

Erfolgsaussicht bei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag?

Die immer wieder geführte Debatte um die Bezuschussung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland aus Gebühren und Abgaben hat seit dem Jahr 2012 eine neue Brisanz bekommen. Damals wurde angekündigt, den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) auslaufen zu lassen und zum 1.1.2013 durch den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) zu ersetzen. Nach dem Inkrafttreten der neuen Regelung werden nun nicht mehr die im Haushalt vorhandenen rundfunkfähigen Geräte berechnet, sondern der Beitrag pauschal pro Haushalt erhoben.

Zahlreiche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag

Schon seit 2012 wurden zahlreiche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erhoben, die Gerichte wiesen diese bisher jedoch ausnahmslos ab. Aktuell hatten auch das Verwaltungsgericht Köln, das Verwaltungsgericht Hannover und das Verwaltungsgericht Gießen Verfahren zum Rundfunkbeitrag zu bearbeiten. Hierbei zeigte sich, dass die Gerichte der bisherigen Rechtsprechung folgen; die Klagen wurden zurückgewiesen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Erfolgsaussicht bei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Erneut Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen

Streitpunkt in den verschiedenen Verfahren war unter anderem, ob es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine zu Unrecht erhobene Steuer handelt. Das Gericht argumentierte, dass es sich nicht um eine Steuer handle, da der Beitrag als Gegenleistung für das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender erhoben werde. Auch wurde durch die Gerichte verneint, dass der Rundfunkbeitrag gegen das Recht auf Informationsfreiheit und gegen das Recht auf negative Informationsfreiheit (also das Recht, sich vor aufgedrängten Informationen zu schützen) verstößt; nach Ansicht der Gerichte rechtfertigt die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und ihre Finanzierung die Erhebung eines Rundfunkbeitrags.

Ob es in Zukunft zu einer Anpassung der Rechtsprechung kommen wird, ist noch nicht klar. Das Verwaltungsgericht Hannover jedenfalls hat in seinem Verfahren die Berufung zugelassen, weil es den Fragen nach der gleichheitswidrigen Ausgestaltung des Beitrags, der Informationsfreiheit und der Kopplung des Beitrags an die Zahl der Mitarbeiter in einem Betrieb, der den Beitrag zahlt, für grundsätzlich wichtig hält.

Quellen:

  • Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 24.10.2014 – 7 A 6504/13 und 7 A 6514/13 –
  • Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 10.12.2014 – 5 K 237/14.GI –
  • Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.10.2014 – 6 K 6618/13 und 6 K 7041/13 –

Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Gefängnis für Rundfunkverweigerin

Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Rundfunkbeitrag: Platter Reifen bei Zahlungsweigerung

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€