Rechtsnews 11.02.2015 Christian Schebitz

Der BGH urteilt über Kontogebühren

Darf eine Bank Gebühren von Kunden verlangen, die „pro Buchungsposten“ erhoben werden? Der Bundesgerichtshof fällte kürzlich ein Urteil, das eine deutliche Stärkung der Verbraucherrechte darstellt.

Grundlage des sich über mehrere Jahre und mehrere Instanzen hinwegziehenden Rechtsstreits war die Praxis eine Raiffeisenbank. Diese verlangte von ihren Privatkunden bei der Führung von Girokonten eine Gebühr von 0,35 € pro Buchungsposten. Gegen diese Geschäftspraxis klagte der Verein Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V.

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Entscheidung des BGH zu Kontogebühren

Nachdem die Schutzgemeinschaft für Bankkunden zunächst sowohl vor dem Landgericht Bamberg als auch vor dem Oberlandesgericht Bamberg keinen Erfolg mit ihrem Ansinnen hatte, fällte der Bundesgerichtshof jetzt ein Urteil, das Verbraucherrechte im Hinblick auf Bankgebühren stärkt.

Die Richter des BGH verurteilten die betreffende Bank, die entsprechende Klausel oder ähnlich lautende Klauseln nicht mehr zu verwenden und verboten auch, Gebühren unter Verweis auf die Klausel zu erheben. Einer der Punkte, auf den die Richter ihre Entscheidung stützten, ist, dass die Gebühr mit jeder einzelnen Buchung anfällt, also auch in solchen Fällen, in denen eine Buchung fehlerhaft vorgenommen wird. Des Weiteren führten die Richter aus, dass die Bank mit der Erhebung von Gebühren auf Buchungen den Aufwand ihr obliegender geschäftliche Pflichten auf die Kunden abwälze. Auch dieser Umstand führt nach Ansicht des BGH zur Rechtswidrigkeit der Gebührenerhebung pro Buchungsposten.

Quellen: 

  • Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.01.2015 – XI ZR 174/13 –
  • Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 17.04.2013 – 3 U 229/12 –
  • Landgericht Bamberg, Urteil vom 09.10.2012 – 1 O 91/12 – 

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