Rechtsanwälte bestreiten Ihren Lebensunterhalt vor allem durch Erteilung von Rechtsrat gegen Honorar.
Auch die Antwort auf die Frage "Kann ich Sie erst mal nur schnell fragen, ob ich Recht habe oder ob es Sinn macht?" löst normalerweise Gebühren aus, selbst dann, wenn der Anwalt hierauf nicht besonders hinweist.
Glücklicherweise ist es seit der Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes möglich, die Höhe einer Gebühr für die Beratung auszuhandeln und gegenüber einem Verbraucher auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu begrenzen.