Bestandteile des Verkehrsrechts
Aus hauptsächlich vier Quellen speist sich das deutsche Verkehrsrecht. Das Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG bestimmt, dass alle Kraftfahrzeuge, welche auf öffentlichen Wegen und Straßen betrieben werden sollen, entsprechend dem Verkehrsrecht zugelassen sein müssen. Das Straßenverkehrsgesetz als grundlegender Bestandteil des Verkehrsrecht legt außerdem fest, dass jeder, der ein Fahrzeug führen möchte, Inhaber einer Fahrerlaubnis sein muss. Im Verkehrsrecht ist klar geregelt, dass der Fahrzeughalter bzw. der Fahrer des Kfz für Schäden, die Folge der Fahrzeugnutzung sind, haftet. Des Weiteren beinhaltet das StVG sämtliche Straf- und Bußgeldvorschriften, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und damit mit dem Verkehrsrecht stehen. Enthalten sind ebenso Bestimmungen über das zentrale Verkehrsregister in Flensburg, einem wichtigen Element innerhalb des deutschen Verkehrsrecht, sowie über das Fahrzeug- und das Fahrererlaubnisregister.
Die Bedeutung der Straßenverkehrsordnung im Verkehrsrecht
Ein weiterer für das Verkehrsrecht enorm relevanter Bestandteil des Verkehrsrecht ist die Straßenverkehrsordnung, abgekürzt StVO. Sie definiert die Ziele für den durch das Verkehrsrecht geregelten Straßenverkehr. Viele werden es nicht glauben, aber eines der wichtigsten Anliegen im Verkehrsrecht ist die Förderung der Leichtigkeit und der Flüssigkeit des Verkehrs. Da sich weltweit jährlich über eine Million tödliche Unfälle ereignen, scheint diese Intention des Verkehrsrecht mehr als sinnvoll. Gleich danach nimmt die Verkehrssicherheit im Verkehrsrecht eine begleitende Stellung ein. Es geht im Verkehrsrecht vor allem auch darum, sinnvolle Verkehrsregeln zu formulieren, die zur Vermeidung von Unfällen führen, wenn nicht alle Verkehrsteilnehmer wild durcheinander fern des Verkehrsrecht öffentliche Straßen nutzen. Aus diesem Grund verlangt das Verkehrsrecht, dass jeder, der am öffentlichen Verkehr teilnimmt, sich so verhält, dass er niemanden schädigt, einer Gefahr aussetzt oder je nach Gegebenheiten belästigt oder behindert. Darüber hinaus liefert die Straßenverkehrsordnung dem Verkehrsrecht eine Reihe von Einzelregelungen, die zum Beispiel den Überholvorgang, die Beleuchtung und die gemäß dem Verkehrsrecht verschiedenen Straßenarten betreffen.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Die dritte Rechtsquelle für das Verkehrsrecht, die hier näher erläutert werden soll, ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die mit den Buchstaben StVZO abgekürzt wird. Dieser Bestandteil des Verkehrsrecht schließt an das bereits umrissene Straßenverkehrsgesetz an. Er ist für das Verkehrsrecht nicht weniger bedeutend, denn die StVZO legt grundlegend fest, welche Eigenschaften Fahrzeuge aufweisen müssen, die am Straßenverkehr ordnungsgemäß, also dem Verkehrsrecht entsprechend, teilnehmen wollen. Das Verkehrsrecht verlangt, dass ein Kfz nur dann auf öffentlichen Straßen betrieben werden darf, wenn es eine EG-Typengenehmigung vorweisen kann oder ihm eine Betriebserlaubnis erteilt und ihm ein amtliches Kfz-Kennzeichen zugeteilt wurde. Außerdem muss der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug vorgelegt werden (Die genauen Anforderungen hierfür sind nicht im Verkehrsrecht sondern im Pflichtversicherungsgesetz festgelegt.) Nur wenn diese Mindestbedingungen erfüllt sind, darf ein Fahrzeug gemäß dem Verkehrsrecht auf öffentlichen Straßen betrieben werden.
Beispiele für spezielle Regelungen im Verkehrsrecht
Im Folgenden soll es um einige merkenswerte Regelungen im deutschen Verkehrsrecht gehen, die unter vielen Verkehrsteilnehmern heiß diskutiert werden, obwohl sie im Verkehrsrecht klar geregelt sind.
Auffahrunfälle
Zunächst geht es um Auffahrunfälle. Falsch ist hier die Annahme, dass der Verkehrsteilnehmer, der auffährt, nach deutschem Verkehrsrecht grundsätzlich schuldig ist. Ganz unabhängig davon, ob Hintermann oder Vordermann, besagt das Verkehrsrecht, dass demjenigen die Schuld zukommt, der grob fahrlässig handelt oder mit Absicht gegen die Verkehrsregeln im Verkehrsrecht verstößt. Nötigt ein Fahrer durch abruptes, heftiges Bremsen beispielsweise das folgende Fahrzeug zur Vollbremsung, kann auch er bei dem Auffahrunfall gemäß dem Verkehrsrecht zur Haftung gebracht werden.
Falschparken
Im nächsten Verkehrsrecht -Fall geht es um das Falschparken. Gerüchte behaupten, Falschparker dürfen nicht ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Ein Fachmann auf dem Gebiet des Verkehrsrecht wertet dieses Aussage als falsch. Denn laut Verkehrsrecht -Urteilen, steht es Parkplatzbesitzern zu, die Stellplätze zu überwachen – sei es durch Mitarbeiter oder per Kamera – und widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeugführers abschleppen zu lassen.
Alkohol am Steuer
Die folgende Verkehrsrecht -Frage befasst sich mit Alkohol am Fahrradlenker. Dass das Verkehrsrecht hohe Strafen für alkoholisierte Autofahrer vorsieht, mussten viele schon am eigenen Leib erfahren und standen nach der Kontrolle ohne Fahrerlaubnis da, der für viele Pendler existentiellen durch das Verkehrsrecht definierten Genehmigung zum Steuern eines Fahrzeugs. Eine mögliche Alternative zur Heimfahrt nach dem Alkoholkonsum ist scheinbar das Fahrrad, doch nach deutschem Verkehrsrecht in der Tat nur „scheinbar“. Denn das Verkehrsrecht sieht vor, dass blaue Fahrradfahrer ihren Führerschein verlieren können. Nach geltendem Verkehrsrecht werden sie ab 1,6 Promille als fahruntüchtig eingestuft.
Handy während der Autofahrt
Im nächsten Beispiel für teilweise unbekannte Regelungen im Verkehrsrecht geht es ums Mobiltelefonieren am Steuer. Dass das Verkehrsrecht das Telefonieren mit dem Mobiltelefon dem Fahrzeugführer während der Fahrt verbietet, hat sich herumgesprochen. Doch was besagt das Verkehrsrecht für den Fall, dass der Fahrer in einem an der roten Ampel stehenden Fahrzeug ohne Freisprecheinrichtung telefoniert? Hier lautet die nach deutschem Verkehrsrecht korrekte Antwort: „Unter Umständen“. Nach einer Verkehrsrecht -Entscheidung des OLG Hamm kommt es darauf an, ob der Motor ein- oder ausgeschaltet ist. Wer sich also unbedingt an einer roten Ampel der Handystrahlung am Ohr aussetzen möchte, sollte –wenn er sich dem Verkehrsrecht gemäß verhalten möchte – den Motor ausschalten und das Gespräch beenden, bevor es grün wird.
Korrektes Verhalten nach einem Unfall und Unfallflucht
Der letzte Verkehrsrecht -Tipp behandelt das Verhalten nach einem Unfall und die durch das Verkehrsrecht geahndete Unfallflucht. Viele Autofahrer glauben, sie handeln im Sinne des Verkehrsrecht, wenn sie nach einem Unfall mit einem geparkten Wagen die Personalien auf einem Zettel unter dem Scheibenwischer hinterlassen. Das sehen Fachleute für Verkehrsrecht anders, denn im Rahmen des Verkehrsrecht kann dieses Verhalten als Unfallflucht gewertet werden. Will man als Unfallverursacher also nicht mit dem Verkehrsrecht in Konflikt geraten, empfiehlt es sich, auf den Geschädigten zu warten oder die Polizei zu rufen.
Das Straßen-Verkehrsrecht
Insgesamt betrachtet, umfasst das Straßen- Verkehrsrecht alle Vorschriften, die Aussagen enthalten über die Voraussetzungen sowie die Art und Weise der Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche durch Verkehrsteilnehmer, sprich durch Fahrzeuge und Fußgänger.
Nicht zu vergessen ist, dass sich alle vorhergehenden Aussagen auf nur einen Teil, aber für die meisten Bürger relevanteren Teil des Verkehrsrecht beziehen, nämlich auf das Straßenverkehrsrecht. Verkehr findet aber bekanntlich nicht nur auf Straßen und Wegen statt. Auch auf Schienen, zu Wasser und in der Luft kommt es zu Ortsveränderungen von Personen und zu Gütern, das heißt zu Verkehr. Dementsprechend ist auch hier ein jeweiliges Verkehrsrecht nötig. Die Gesamtheit aller einzelnen „Verkehrsrechte“ wird dann übergreifend als Verkehrsrecht bezeichnet.
Spezifische Formen des Verkehrsrecht: Das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Seerecht
Ein Verkehrsrecht unter diesen ist das Luftfahrtrecht. Es umfasst in großer Zahl internationale Rechtsvorschriften. Das Luftfahrtrecht als Teil des Verkehrsrecht enthält in erster Linie internationale Vereinbarungen zur Fluglinien-Verkehrszulassung. Aus diesem Grund kann es kaum als nationales Verkehrsrecht bezeichnet werden. Auch das Eisenbahnrecht gehört zum Verkehrsrecht. Dieser Teil des Verkehrsrecht regelt sowohl den Bau als auch den Betrieb von Schienenfahrzeugen. Auch auf diesem Sektor des Verkehrsrecht sind immer stärker internationale Vereinbarungen bestimmend. Als letzter Bestandteil des Verkehrsrecht seien das Recht der Wasserstraßen und das Seerecht genannt. Während das Wasserstraßen-Recht weitgehend als nationales Verkehrsrecht bezeichnet werden kann, handelt sich bei dem Seerecht um ein international geprägtes Verkehrsrecht.
Nicht zum Verkehrsrecht gehört, anders als man vermuten könnte, das sogenannte Straßen- und Wegerecht. Es bestimmt sozusagen, das „Recht an der Straße“, indem es der Straße bzw. dem Weg eine Gebrauchsform „widmet“. Aus diesem Grund zählt es zum öffentlichen Recht und nicht zum Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht ist im Gegensatz zum Wegerecht in der Regel auch kein Landesrecht, denn das Verkehrsrecht zählt zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes.