Gestern konnte man aus den Medien erfahren, dass der vielen als TelDaFax bekannte Stromanbieter Insolvenz angemeldet hat.
Zur Zeit muss abgewartet werden, ob das zuständige Insolvenzgericht (Amtsgericht Bonn) dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens überhaupt stattgibt.
Wird der Antrag abgelehnt, geht das Unternehmen nicht in die Insolvenz. Forderungen betroffener Kunden können aber gleichwohl nicht bedient werden, da TelDaFax einfach gesagt „pleite“ ist.
Verbraucherinsolvenz – derzeitige Regelung - was ändert sich?
Sicher haben auch Sie schon von der geplanten Änderung des Insolvenzrechts gehört, aber nichts Genaues. Daher möchte ich Ihnen hier eine Übersicht zur aktuellen Regelung und den angestrebten Änderungen geben.
Derzeitige Regelung: Antrag auf Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, auch „Privatinsolvenz“ genannt, können derzeit alle Privatpersonen sowie – unter bestimmten Voraussetzungen - Einzelkaufleute stellen.
Entscheidend für die Klassifizierung als Verbraucherinsolvenz sind hauptsächlich zwei Kriterien: